Pädagogen / Freizeitpädagogen (m/w/d)

Stadtgemeinde Neumarkt


Für unsere Schulkindbetreuung suchen wir

Pädagogen / Freizeitpädagogen (m/w/d)

Tätigkeit: Schulkindbetreuung in der schulischen Tagesbetreuung; Betreuung und Gestaltung der schulischen Freizeit

Einsatzbereiche: Volksschule Neumarkt und Sighartstein, Mittelschule Neumarkt

Beschäftigungsausmaß: Teilbeschäftigung mit 20 - 25 Wochenstunden

Dienstzeit: Die Dienstzeit richtet sich nach den Öffnungszeiten. Diese sind:

Montag bis Freitag zw. 11:00 und 17:00 Uhr an Schultagen und

Montag bis Freitag zw. 07:30 und 17:00 Uhr an schulfreien Tagen

Ihr Profil: ausgebildete/r PädagogIn (Lehramt/ElementarpädagogIn) oder

(Hort)ErzieherIn (mit Reife-/Diplomprüfung) oder

akademische/r FreizeitpädagogIn oder

die Bereitschaft zum Abschluss vom Hochschullehrgang Freizeitpädagogik berufsbegleitend bis längstens 12/2027

Anstellungserfordernis: wertschätzende, einfühlsame und professionelle Begleitung und Förderung von Kindern im schulpflichtigem Alter

sehr gute Deutschkenntnisse bzw. einen Nachweis über das Sprachniveau Deutsch B2 (wenn Deutsch nicht Muttersprache)

teamorientiert, selbständiges Arbeiten, Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, gute Umgangsformen

Wenn Sie Interesse haben unsere engagierten Teams der Schulkindbetreuung zu unterstützen und Sie immer schon einmal mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollten, dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 31.05.2023 an das Stadtamt Neumarkt, Hauptstraße 30, 5202 Neumarkt oder auch gerne per Mail an stadt@neumarkt.at.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit, berufsbegleitend die Ausbildung zum Freizeitpädagogen (4 Semester) zu absolvieren.

Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Salzburger Gemeinde- Vertragsbedienstetengesetzes 2001 im jeweiligen Entlohnungsschema und hängt von der beruflichen Qualifikation und Erfahrung ab. Das Mindestgehalt nach Beendigung der Schulpflicht beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden) für ausgebildete Pädagogen mindestens € 2.854,40 brutto, für ausgebildete Freizeitpädagogen mindestens € 2.609,10 und für ungelernte Kräfte mindestens € 2.290,50.

Die Stellenvergabe erfolgt unter Bedachtnahme des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.

Der Bürgermeister: Dipl.-Ing. Adolf Rieger