Pädagoge / Freizeitpädagoge (m/w/d)

Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee


Für die schulische Tagesbetreuung suchen wir mit Mai 2024 eine/n

Pädagogen / Freizeitpädagogen (m/w/d)

Tätigkeit: Schulkindbetreuung in der schulischen Tagesbetreuung; Betreuung und Gestaltung der schulischen Freizeit

Einsatzbereich: Volksschule Neumarkt

Beschäftigungsausmaß: Teilbeschäftigung mit 25 Wochenstunden

Dienstzeit: Die Dienstzeit richtet sich nach den Öffnungszeiten. Diese sind:

Montag bis Freitag zw. 11:00 und 17:00 Uhr an Schultagen und

Montag bis Freitag zw. 07:30 und 17:00 Uhr an schulfreien Tagen

Ihr Profil: ausgebildete/r Pädagog*in (Lehramt/Elementarpädagog*in)

oder

(Hort)Erzieher*in (mit Reife-/Diplomprüfung)

oder

akademische/r Freizeitpädagog*in

oder

die Bereitschaft zum berufsbegleitenden Abschluss vom

Hochschullehrgang Freizeitpädagogik bis längstens 12/2028

Anstellungserfordernis: wertschätzende, einfühlsame und professionelle Begleitung und

Förderung von Kindern im Volksschulalter

sehr gute Deutschkenntnisse bzw. einen Nachweis über das

Sprachniveau Deutsch B2 (wenn Deutsch nicht Muttersprache)

teamorientiert, selbständiges Arbeiten, Bereitschaft Verantwortung

zu übernehmen, gute Umgangsformen

Wenn Sie Interesse haben unser engagiertes Team der Schulkindbetreuung zu unterstützen,

freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 05.04.2024 an das Stadtamt Neumarkt,

Hauptstraße 30, 5202 Neumarkt oder auch gerne per Mail an stadt@neumarkt.at.

Gerne bieten wir die Möglichkeit, berufsbegleitend die Ausbildung zum Freizeitpädagogen zu absolvieren.

Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Salzburger Gemeinde-

Vertragsbedienstetengesetzes 2001 im jeweiligen Entlohnungsschema und hängt von der beruflichen

Qualifikation und Erfahrung ab. Das Mindestgehalt nach Beendigung der Schulpflicht beträgt

bei einer Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden) für ausgebildete Pädagogen (kp) mindestens

€ 3.115,60 brutto, für ausgebildete Freizeitpädagogen (gp) mindestens € 2.847,80 und

für ungelernte Kräfte (d) mindestens € 2.513,40.

Die Stellenvergabe erfolgt unter Bedachtnahme des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.

Der Bürgermeister: Dipl.-Ing. Adolf Rieger